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Geldwäschegesetz
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Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz, welches 1993 erstmalig in Kraft trat, beschäftigt sich mit der Einschleusung von Geldern, die illegal erwirtschaftet worden sind. Diese können entweder das Ergebnis einer illegalen Tätigkeit, wie Drogenhandel oder auch Steuerhinterziehung sein oder sollen einer gesetzeswidrigen Handlung dient. In Deutschland ist Geldwäsche strafbar, auch allein die Beihilfe oder der Versuch zu dieser Tätigkeit führt zu strafrechtlichen Konsequenzen. Die Strafe für Geldwäsche in Deutschland reicht von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis hinzu fünf Jahren.
Das Geldwäschegesetzt gilt auch für Geld welches von Frauen beim Escort- und Begleitservice verdient wird und somit nicht legal verdient wurde.

Doch nicht nur die Bundesrepublik verfolgt diese Straftatbestände. Es gibt internationale Übereinkommen gegen die Geldwäsche. Diese beschäftigen sich vor allem mit den Themen der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität der Vereinten Nationen, der Unterdrückung der Finanzierung von Terrorismus und der Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche, Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Die Strafverfolgungsbehörde für Deutschland ist die Zentralstelle für Geldwäscheverdachtsanzeigen. Diese befindet sich beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden.